Kurzzeitkennzeichen

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Das so genannte Kurzzeitkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen, das an Fahrzeugen zum Zwecke der Übertragung auf nationaler Ebene angebracht werden kann. In diesen Fällen kann das kurzfristige Nummernschild das obligatorische offizielle Nummernschild ersetzen, aber die Gültigkeit des kurzfristigen Nummernschildes ist auf maximal 5 Tage begrenzt. In der Vergangenheit war ein kurzzeitiges Nummernschild in der Regel auf den ersten Blick erkennbar, da die Zahlen rot waren. Deshalb wurde das Kurzzeitkennzeichen damals auch als „rotes Nummernschild“ bezeichnet. Seit dem 1. März 2007 sind auch die Nummern des Kurzzeitkennzeichens schwarz. Extern unterscheidet sich ein kurzzeitiges Nummernschild vom offiziellen Nummernschild durch die folgenden Merkmale:

In Deutschland werden die für die kurzfristige Zulassung zu zahlenden Versicherungsprämien von den meisten Kfz-Versicherern anerkannt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der spätere Versicherungsvertrag auch mit derselben Kfz-Versicherung abgeschlossen wird. Obwohl das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb Deutschlands, d.h. nur auf nationaler Ebene, gültig ist, ist der grenzüberschreitende Transfer eines Fahrzeugs aufgrund verschiedener EU-Vorschriften weiterhin möglich. Innerhalb der EU besteht beispielsweise eine Anerkennungspflicht für alle von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Kfz-Kennzeichen, auch für kurzfristige Kennzeichen. In anderen Ländern werden diese Nummernschilder teilweise toleriert. Im Falle von Unklarheiten sollten die Modalitäten für die Annahme von Kennzeichen vorab geklärt werden.
Für die EU-Mitgliedstaaten wird die Anerkennung von Kurzzeitkennzeichen durch die so genannte „Erläuternde Mitteilung über die Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen übertragen werden“, verbindlich, sofern die Erteilung solcher Kennzeichen an bestimmte Bedingungen gebunden ist. Kurzfristige und andere in Deutschland ausgestellte Kfz-Kennzeichen erfüllen diese Bedingungen vollständig.

Das Verfallsdatum des temporären Kennzeichens ist am rechten Rand des Kurzzeitkennzeichens in Schwarz auf gelbem Hintergrund in Form von drei zweistelligen Nummern übereinander gedruckt. Von oben nach unten stellen diese Zahlen Tag, Monat und Jahr dar. Auf der linken Seite gibt es kein Euro-Feld, das die nationale Herkunft des Fahrzeughalters angibt und das auf regulären Nummernschildern vorgeschrieben ist. Stattdessen gibt es nur die Abkürzung für den Landkreis, gefolgt von einer fünfstelligen Zahlenkombination, die immer mit „03“ beginnt, früher begannen diese Kennzeichen mit „04“. Zwischen der Abkürzung für den Landkreis und der Zahlenkombination befindet sich der blaue Stempelaufkleber, der dem offiziellen Registrierungsaufkleber entspricht. Ein TÜV-Siegel ist auf diesen Kennzeichen aufgrund ihrer begrenzten Gültigkeit nicht erforderlich.