Das Leasing von Kraftfahrzeugen gilt vor allem bei Nutzfahrzeugen allgemein als eine sehr preiswerte Alternative zum Kauf. Grundsätzlich ist dies sicherlich richtig, aber nur, solange nichts passiert und das Fahrzeug nicht gestohlen oder totalisiert wird. Die Prämien für die Kfz-Versicherung, die in der Regel nicht nur die Haftpflichtversicherung, sondern auch die Leistungen der Teil- und Vollkaskoversicherung umfasst, sind bereits in der Leasinggebühr enthalten, können aber im Schadensfall für den Leasingnehmer dennoch teuer sein. Das verbleibende finanzielle Risiko ergibt sich daraus, dass die Kfz-Versicherung nur verpflichtet ist, den sogenannten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu ersetzen. Der Leasingnehmer hat jedoch die ausstehenden Leasingraten für die Dauer des Vertrages noch zu zahlen. Je nach Zeitpunkt des Schadenseintritts und dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten oder gestohlenen Fahrzeugs kann dies zu einer Finanzierungslücke von mehreren tausend Euro führen.
Die GAP-Versicherung, die von einigen Kfz-Versicherern, in einigen Fällen aber auch von Finanzdienstleistern angeboten wird, bietet eine relativ kostengünstige Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko zu schützen. Der Begriff „CAP“ kommt aus dem Englischen und steht für „gap“, was auf diese Finanzierungslücke anspielt. Der GAP-Versicherer verpflichtet sich, den Restwert zu ersetzen, der nicht durch die reguläre Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Restwert abzüglich des ausstehenden Leasing-Restbetrags. Der verbleibende Leasingbetrag wiederum besteht aus den ausstehenden Raten und dem Restwert des Fahrzeugs abzüglich des mit der Kfz-Versicherung vereinbarten Selbstbehalts.
Der Abschluss einer GAP-Versicherung als Ergänzung zur bereits bestehenden Kfz-Versicherung ist bei den meisten Anbietern an unterschiedliche Bedingungen gebunden. So darf beispielsweise der Neuwert des geleasten Fahrzeugs einen bestimmten Betrag, in der Regel rund 100.000 Euro, nicht überschreiten. Die Abwicklung der Schadenregulierung für die GAP-Versicherung erfolgt analog zur Kfz-Versicherung. In der Praxis bedeutet dies, dass die GAP-Versicherung erst nach Abschluss des von der Kfz-Versicherung in Auftrag gegebenen Gutachtens für Leistungen haftet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die im Leasingpreis enthaltene Kfz-Versicherung für die Haftpflichtversicherung für Leasing ausreichend ist. Für darüber hinausgehende Schäden, die in den Bereich der Teil- oder Vollkaskoversicherung fallen, ist eine GAP-Versicherung in Betracht zu ziehen.
Übrigens ist die Aufnahme von einem Kredit eine valide Alternative zum Leasing.