Autoversicherung – wofür ist sie gut?
Versicherungen jeglicher Art haben in Deutschland eine lange Tradition und sind seit über 100 Jahren bekannt. Die gesetzliche Krankenversicherung, die Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland eingeführt wurde, kann als die Mutter aller Versicherungen angesehen werden. Kurz nach der Jahrhundertwende folgten die ersten privaten Versicherungsanbieter. Schließlich kamen im Laufe der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts immer mehr Versicherungsarten aus den unterschiedlichsten Bereichen hinzu, darunter die Kfz-Versicherung, die nach der Krankenversicherung eine der ersten Versicherungsarten im deutschsprachigen Raum war.
Alle Versicherungsgesellschaften verfolgen das gleiche Ziel und funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Die Kfz-Versicherung zielt auch darauf ab, die Risiken für den einzelnen Versicherungsnehmer so weit wie möglich zu minimieren. Dies geschieht, indem alle Versicherungsnehmer ihre Beiträge zur Kfz-Versicherung zahlen, quasi in einen Pool einzahlen, um dann einzelne Schäden regulieren zu können. Die Kfz-Versicherung ist eine der Arten von Versicherungen, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben sind und teilweise durch eine freiwillige Zusatzversicherung ergänzt werden können. Der Gesetzgeber schreibt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verbindlich vor, um überhaupt am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Damit sollen finanzielle Unwägbarkeiten für alle Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden, da insbesondere bei Verkehrsunfällen erhebliche Sachschäden entstehen können. Vor allem aber sollte vermieden werden, dass ein unverschuldet in einen Unfall verwickelter Unfallbeteiligter auf seinen Schadensersatzansprüchen sitzen bleibt, z.B. wenn der Unfallverursacher nicht in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen.
Die freiwilligen Zusatzversicherungen in der Kfz-Versicherung sind die so genannten Vollkaskoversicherungen, wobei auch hier zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden wird. Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die hauptsächlich Schäden aufgrund höherer Gewalt, z.B. Hagel, Sturm oder Wildunfälle, abdeckt. Die Vollkaskoversicherung hingegen deckt Sachschäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers bei von ihm zu vertretenden Unfällen, die in diesem Fall in der Regel nicht durch die Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt sind.
Die Kraftfahrzeugversicherung sollte es daher allen Bürgern ermöglichen, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, ohne dass diese Gefahr besteht, nach einem Unfall in den finanziellen Ruin zu fallen.